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Jugendschutzgesetz – So sind die Regelungen
Grundsätzlich: Immer Personalausweis dabei haben! (Schülerausweis gilt nicht)
► Unter 14: Nur mit Eltern.
► 14-16: Konzert bis 24h, Konzert länger mit Erziehungsberechtigung
(Kein Einlass zu Partys, kein Alkohol!)
► 16-18: Party mit Personenfürsorgepflichtübertragung (nur für 1 Person!) und vorgezeigter Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils. Alkohol: Bier und Wein erlaubt.
► Ab 18: Personenfürsorgepflicht kann für nur 1 Person übernommen werden.